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Die FWG/FDP Fraktion stellt gemäß der Geschäftsordnung folgenden Antrag für die Beratungen des Haushaltsplans 2019:

Beschlussvorschlag:

a)   Der Rat der Stadt Gevelsberg beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes für die Stadt Gevelsberg;

b)   der Rat der Stadt Gevelsberg beschließt die Einstellung von Mitteln in Höhe von 50.000 € für die Ausarbeitung Wirtschaftsförderungskonzeptes in den Haushalt 2019 zu Lasten der Haushaltsstelle 54.546.01/3165.785200 (Sanierung     Westparkplatz).

Begründung zur Vorlage:

zu a) Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes

Die letzten Jahre zeigten bundesweit und auch in großen Teilen des Südkreises eine Belebung der Wirtschaft und damit auch eine Entspannung des Arbeitsmarktes. Diese ist allerdings an Gevelsberg zum größten Teil vorbei gegangen.

Die Arbeitsmarktzahlen seit 2016, zeigen in unseren Nachbarstädten einen Rückgang der Arbeitslosenzahlen von 14,1% (Schwelm) und 11,8% (Ennepetal), in Gevelsberg jedoch nur von 1,8% (Quelle: Arbeitsmarktberichte des EN-Kreises). Die absoluten Beschäftigtenzahlen betragen per 31.12.2017 in Schwelm 10765, in Ennepetal 14024, jedoch in Gevelsberg nur 9450 (Quelle: Landesdatenbank NRW).

Diese Zahlen zeigen, dass das bisherige Wirtschaftförderungskonzept der Stadt (weiche Standortvorteile wie Parks, Anlage von Radwegen und Kunstrasenfußballplätzen sowie Bündelung der Wirtschaftsförderung in einer Stabsstelle beim Bürgermeister ohne ein darüber hinausgehendes Konzept) gescheitert sind. Kleinere Erfolge können hierüber nicht wegtäuschen, insbesondere wenn gleichzeitig produzierendes Gewerbe mit über hundert Beschäftigten in Gevelsberg die Pforten schließen.

Verbunden mit dieser wirtschaftlichen Stagnation sind auch soziale Probleme, so dass man jedes Jahr im Haushalt lesen kann, dass Gevelsberg eine Kommune mit einer hohen Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen ist und der Armutsbericht des Ennepe-Ruhr-Kreises ein seit dem Jahr 2008 fast stetig steigendes Armutsrisiko für Kinder in Gevelsberg feststellt.

Soziale Probleme können nachhaltig aber nur dadurch gelöst werden, dass Menschen in Arbeit gebracht werden, von der sie auskömmlich leben können. Nur so, können auch die stetigen Kostensteigerungen der Stadt im Bereich der sozialpädagogischen Krisenintervention gedämpft werden, da mit Arbeit auch Strukturen in Familien eingeübt werden von denen auch die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung profitieren.

Wird auf dem bisherigen Weg weitergegangen, wird sich dies nicht ändern, Gevelsberg wird vielmehr von den umliegenden Kommunen weiter abgehängt, die sozio-ökonomischen Probleme in Gevelsberg werden weiter zunahmen.

Zu diesem Zweck sollen folgende Handlungsfelder angegangen werden:

-       Zunächst ist eine SWOT-Analyse, welche die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (Strengths, Weeknesses, Opportunities, Threats = SWOT) des Wirtschaftsstandortes Gevelsberg aufnimmt, vorzunehmen. Hierzu ist ein externes Gutachterbüro zu beauftragen. Im Rahmen dieses Gutachtens können auch ortsansässige Unternehmen befragt und Workshops mit Unternehmern, Verbänden und Verwaltung gebildet werden, so dass auch deren "Insiderwissen" systematisch in den Analyseprozess eingebracht werden kann.

-       Aufgrund dieser Analyse ist ein Leitbild für Gevelsberg zu entwickeln, welches Stärken der Stadt für Unternehmen hervorhebt, die für diese auch wirklich relevant sind. Dieses Leitbild soll dann konsequent im Rahmen des wirtschaftlichen Standortmarketings hervorgehoben werden.

-       Weiter ist ein realistisches Zielsystem mit konkreten Zielvorgaben zu entwickeln, anhand welcher die Wirksamkeit konkreter Maßnahmen beurteilt werden kann. Ein Bericht über die Erreichung dieser Zielvorgaben, dem Stand der Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen sowie den absoluten Zahlen der angesiedelten Unternehmen und der Arbeits-/Ausbildungsplätze ist den politischen Gremien regelmäßig vorzulegen, um kurzfristig unwirksame Maßnahmen zu beenden und neue Maßnahmen aufzulegen.

-     Schließlich sind die konkretisierten, operationalen Ziele werden durch die Benennung realistischer und messbarer Maßnahmen spezifiziert und in der Priorität den folgenden Kategorien zugeordnet:

A = höchste Dringlichkeit - vorrangig und schnellstmöglich zu initialisieren/umzusetzen, da besonders wichtig oder besonders leicht zu realisieren

B = hohe Dringlichkeit - zeitnah und erforderlichenfalls unter Vorbehalt der Haushalts- und Personalsituation zu initialisieren/umzusetzen

C = normale Dringlichkeit - mittelfristig und erforderlichenfalls unter Vorbehalt der Haushalts- und Personalsituation zu initialisieren/umzusetzen  

Zu b)

Kostenansatz

Die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes wurde im Haushalt 2019 bislang nicht veranschlagt. Insofern ist im Haushalt unter Produkt-Nr. 15.571.01 ein entsprechender Haushaltsansatz vorzunehmen. Hier scheint ein Ansatz von 50.000,00 € nach den Erfahrungen mit den bisherigen stadtplanerischen Gutachen auskömmlich und angemessen. Die Gegenfinanzierung ist unter zu Lasten der Haushaltsstelle 54.546.01/3165.785200 (Sanierung Westparkplatz) vorzunehmen.

Wie sich aus den Eingangs genannten Zahlen ergibt, ist ein kurzfristiges Umdenken in der Wirtschaftsförderung dringend erforderlich, damit Gevelsberg nicht endgültig den wirtschaftlichen Anschluss an die Nachbarstädte verliert und die sozioökonomische Misere weiter fortschreitet, dagegen ist der Westparkplatz nicht in einem funktionalen Zustand, der keinen Aufschub der Sanierung und lediglich die Ausbesserung von Schlaglöchern dulden würde, zumindest scheint dies von den Bürgern so gesehen zu werden, die den Parkplatz wochentags zur Gänze nutzen. Insofern ist hier eine Priorisierung von Maßnahmen vorzunehmen, bei der der dringlicheren, der Erstellung eines zukunftsfähigen Wirtschaftsförderungskonzeptes, der Vorzug zu geben ist.

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