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Aktuelles

Aktuelles aus Gevelsberg und dem kommunalpolitischen Geschehen in und um Gevelsberg herum!

Pressemitteilung 11.10.2019

Politische Diskussion beim Thema Rupprecht ausgehebelt


In der gestrigen Sitzung des Gevelsberger Stadtrats fiel es den meisten Politikerinnen und Politikern der Oppositionsparteien schwer, ruhig zu bleiben.

Wohl wissend, dass die Opposition geschlossen gegen den Ankauf der Rupprecht Immobilie ist, hat Bürgermeister Claus Jacobi den Sachstand zu diesem Thema unter dem Punkt Mitteilungen vorgetragen.

Aus einer Mitteilung, die üblicherweise nur aus einigen Sätzen besteht, wurde eine Politik Show mit Power Point Präsentation, die an Selbstbeweihräucherung kaum zu überbieten war.

Eine solch ausführliche Präsentation hätte auf jeden Fall einen eigenen Tagesordnungspunkt verdient gehabt um eine anschließende Diskussion zu ermöglichen, die bei einer Verwaltungsmitteilung nicht möglich ist.

Ein solcher Politikstil in Gutsherrenmanier hebelt ein Stück weit die Rechte des Stadtrats aus und schadet nachhaltig dem politischen Diskurs.

Es hätte Einiges dazu gesagt werden können: Zum Beispiel, dass die Gesamtinvestitionen für die Sanierung und den Ankauf der Immobilie in Richtung 30 Millionen Euro gehen werden (bezieht man die Preissteigerungen, die heutzutage üblich sind, mit ein) und das im Wesentlichen nur für die Unterbringung der Musikschule und der städtischen Bücherei.

Die gebetsmühlenartige Wiederholung der Zuschussbewilligung für die Planungskosten der Rupprecht-Immobilie seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird auch in den kommenden Beratungen die Oppositionsparteien nicht davon überzeugen, ihre Haltung zu ändern und dem Ankauf und der Sanierung der Immobilie zuzustimmen.

Die Opposition in Gevelsberg findet nach wie vor, dass dies der falsche Weg ist und schon fast an Größenwahn grenzt. Die Risiken hinsichtlich der Altlasten und die Kosten der späteren Unterhaltung des Gebäudes kommen noch als weitere unkalkulierbare Dauerbelastung des Haushaltes und damit der Steuerzahler hinzu.

 

Bündnis Gevelsberg Gemeinsam

 

Gemeinsam für Gevelsberg

Gevelsberger Opposition sucht gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten / in für die Wahl 2020

Die Gevelsberger Parteien CDU, Bündnis 90/die Grünen, FDP und FWG haben sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Für die Kommunalwahl 2020 wollen die Bündnispartner mit einem gemeinsamen Kandidaten / in für die Wahl des Bürgermeisters / in antreten. Erklärtes Ziel ist es Claus Jacobi im Amt abzulösen. Dabei spielt die Parteizugehörigkeit eine untergeordnete Rolle, wobei auch eine etwaige Parteilosigkeit durchaus gerne gesehen ist. Der oder die Kandidatin soll mittels einer Stellenausschreibung in den Print- und Online-Medien gesucht werden, wobei der Suchradius sich durchaus bis in das Rheinland und Münsterland erstreckt. Die Anzeige wird am 28.9.2019 veröffentlicht werden. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Verwaltungserfahrung und sozialer Kompetenz, die gleichzeitig mit Mut und Zuversicht kreative Zukunftsvisionen für Gevelsberg entwickelt und voranbringt.

Die Sichtung der eingehenden Bewerbungen und die folgenden Bewerbungsinterviews werden ca. sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen, sodass der Findungsprozess voraussichtlich zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein wird. Dann wird das Oppositionsbündnis den Bürgerinnen und Bürgern Gevelsbergs den gemeinsamen Kandidaten für das Bürgermeisteramt vorstellen können. Alle Bündnispartner freuen sich, dass es nach etlichen sehr konstruktiven Gesprächsrunden gelungen ist, die politische Opposition zu einem starken Verbund zu vereinigen. In vielen Nachbarstädten im Ennepe-Ruhr-Kreis konnten wir bei den letzten Kommunalwahl sehen, dass gemeinsame Bürgermeisterkandidaten gute Chancen haben, die Wahlen zu gewinnen und so letztlich einen Politikwechsel herbeiführen.

 

Dr. Babett Bolle – CDU Stadtverband Gevelsberg

Achim Oldenbüttel – Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Gevelsberg

Dirk Rabenschlag – FDP Gevelsberg

Martina Dietz – Freie Wählergemeinschaft FWG Gevelsberg  

www.gevelsberg-gemeinsam.de

Stellenanzeige

Die FWG/FDP Fraktion stellt gemäß der Geschäftsordnung folgenden Antrag für die Beratungen des Haushaltsplans 2019:

Beschlussvorschlag:

a)   Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gesprächsergebnisse der Stadt mit der Kommunalaufsicht, Bescheide nach dem KAG für Maßnahmen, die im Jahre 2018 und 2019 umgesetzt werden, frühestens ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung zu erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird somit für diese Maßnahmen im Jahr 2019 ausgesetzt.

b)   der Wegfall der Kostenerstattungen in Kostenstelle 54.541.01/3004.688100 wird durch eine entsprechende Verringerung des Kostenansatzes der Haushaltsstelle 54.541.01/3130.785200 Umgestaltung Vendomer Platz gegenfinanziert.

Begründung zur Vorlage:

zu a) Aussetzung der Erhebung

NRW ist mit Rheinland-Pfalz und Bremen das einzige Bundesland, in dem die Kosten von Straßenbaumaßnahmen teilweise von den Anliegern der entsprechenden Straße zu erbringen sind. Dies wird sowohl in weiten Teilen der Bevölkerung als auch quer durch alle Parteien als ungerecht empfunden. Einerseits ist nicht einzusehen, dass gerade bei Hauptstraßen, die von allen Bürgern regelmäßig genutzt werden, die Beiträge nur von den Anwohnern aufgebracht werden, andererseits können die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sein und die Beitragspflichtige dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen. Hier ist eine Steuerfinanzierung, das heißt eine Heranziehung auf breiter Basis die weit gerechtere Lösung.

Die CDU-Mittelstandsvereinigung sowie der Steuerzahlerbund hat die Landesregierung aufgefordert, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen und die Kosten vom Land tragen zu lassen. Auch die SPD-Landtagsfraktion hat am 2. November einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Auch die Landesregierung bereitet eine Initiative vor, mit der das System grundlegend überarbeitet werden soll. Kernpunkt dieser Initiative ist nach jetzigem Stand ein Optionsmodell, nach der den Kommunen die Entscheidung über die Ausgestaltung überlassen werden soll.

Entsprechend haben schon mehrere Kommunen (u.a. Herford und Halle/Westf.) die Erhebung ausgesetzt, in anderen liegen entsprechende Anträge vor (u.a. Arnsberg, Netphen, Sundern und Winterberg).

Auf diese Weise gewinnt sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger Zeit, ohne dass erforderliche Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Bis 2020 sollte die Landesregierung Klarheit geschaffen haben, ob eine neue gesetzliche

Regelung erlassen wird, oder ob es bei der bestehenden Regelung bleibt. Darauf, dass Forderungen der Stadt nicht verjähren, wird geachtet. Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht.

Zu b) Kostenansatz

Mit der Aussetzung der Anliegerbeiträge können im Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 172.739,45 € (Kostenstelle 54.541.01/3004.688100) nicht haushaltswirksam veranschlagt werden. Die Gegenfinanzierung ist zu Lasten der Haushaltsstelle 54.541.01/3130.785200 Ausbau Vendomer Platz vorzunehmen.

Vorliegend handelt es sich lediglich um eine Verschiebung der Einnahmen, die voraussichtlich spätestens 2020 wieder dem Haushalt zufließen, sei es als zusätzliche Steuerzuweisungen oder dadurch, dass, sofern es zu keiner Änderung des KAG kommt, die Beiträge doch eingezogen werden. Auch bei der Gegenfinanzierung handelt es sich also nur um eine Verschiebung der Ausgabe. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Verschiebung alleine eines Periferieprojektes zum Vendomer Platz (Rathausvorplatz oder Parkplatz Großer Markt) sich die veranschlagten Mittel leicht einsparen lassen, so dass die Umgestaltung des eigentlichen Vendomer Platzes hiervon nicht betroffen ist. Es ist auch kein Nachteil darin zu sehen, wenn diese Projekte erst im Jahr 2020 oder 2021 verwirklicht werden.

Dez. 2018

Die FWG/FDP Fraktion stellt gemäß der Geschäftsordnung folgenden Antrag für die Beratungen des Haushaltsplans 2019:

Beschlussvorschlag:

a)   Der Rat der Stadt Gevelsberg beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes für die Stadt Gevelsberg;

b)   der Rat der Stadt Gevelsberg beschließt die Einstellung von Mitteln in Höhe von 50.000 € für die Ausarbeitung Wirtschaftsförderungskonzeptes in den Haushalt 2019 zu Lasten der Haushaltsstelle 54.546.01/3165.785200 (Sanierung     Westparkplatz).

Begründung zur Vorlage:

zu a) Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes

Die letzten Jahre zeigten bundesweit und auch in großen Teilen des Südkreises eine Belebung der Wirtschaft und damit auch eine Entspannung des Arbeitsmarktes. Diese ist allerdings an Gevelsberg zum größten Teil vorbei gegangen.

Die Arbeitsmarktzahlen seit 2016, zeigen in unseren Nachbarstädten einen Rückgang der Arbeitslosenzahlen von 14,1% (Schwelm) und 11,8% (Ennepetal), in Gevelsberg jedoch nur von 1,8% (Quelle: Arbeitsmarktberichte des EN-Kreises). Die absoluten Beschäftigtenzahlen betragen per 31.12.2017 in Schwelm 10765, in Ennepetal 14024, jedoch in Gevelsberg nur 9450 (Quelle: Landesdatenbank NRW).

Diese Zahlen zeigen, dass das bisherige Wirtschaftförderungskonzept der Stadt (weiche Standortvorteile wie Parks, Anlage von Radwegen und Kunstrasenfußballplätzen sowie Bündelung der Wirtschaftsförderung in einer Stabsstelle beim Bürgermeister ohne ein darüber hinausgehendes Konzept) gescheitert sind. Kleinere Erfolge können hierüber nicht wegtäuschen, insbesondere wenn gleichzeitig produzierendes Gewerbe mit über hundert Beschäftigten in Gevelsberg die Pforten schließen.

Verbunden mit dieser wirtschaftlichen Stagnation sind auch soziale Probleme, so dass man jedes Jahr im Haushalt lesen kann, dass Gevelsberg eine Kommune mit einer hohen Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen ist und der Armutsbericht des Ennepe-Ruhr-Kreises ein seit dem Jahr 2008 fast stetig steigendes Armutsrisiko für Kinder in Gevelsberg feststellt.

Soziale Probleme können nachhaltig aber nur dadurch gelöst werden, dass Menschen in Arbeit gebracht werden, von der sie auskömmlich leben können. Nur so, können auch die stetigen Kostensteigerungen der Stadt im Bereich der sozialpädagogischen Krisenintervention gedämpft werden, da mit Arbeit auch Strukturen in Familien eingeübt werden von denen auch die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung profitieren.

Wird auf dem bisherigen Weg weitergegangen, wird sich dies nicht ändern, Gevelsberg wird vielmehr von den umliegenden Kommunen weiter abgehängt, die sozio-ökonomischen Probleme in Gevelsberg werden weiter zunahmen.

Zu diesem Zweck sollen folgende Handlungsfelder angegangen werden:

-       Zunächst ist eine SWOT-Analyse, welche die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (Strengths, Weeknesses, Opportunities, Threats = SWOT) des Wirtschaftsstandortes Gevelsberg aufnimmt, vorzunehmen. Hierzu ist ein externes Gutachterbüro zu beauftragen. Im Rahmen dieses Gutachtens können auch ortsansässige Unternehmen befragt und Workshops mit Unternehmern, Verbänden und Verwaltung gebildet werden, so dass auch deren "Insiderwissen" systematisch in den Analyseprozess eingebracht werden kann.

-       Aufgrund dieser Analyse ist ein Leitbild für Gevelsberg zu entwickeln, welches Stärken der Stadt für Unternehmen hervorhebt, die für diese auch wirklich relevant sind. Dieses Leitbild soll dann konsequent im Rahmen des wirtschaftlichen Standortmarketings hervorgehoben werden.

-       Weiter ist ein realistisches Zielsystem mit konkreten Zielvorgaben zu entwickeln, anhand welcher die Wirksamkeit konkreter Maßnahmen beurteilt werden kann. Ein Bericht über die Erreichung dieser Zielvorgaben, dem Stand der Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen sowie den absoluten Zahlen der angesiedelten Unternehmen und der Arbeits-/Ausbildungsplätze ist den politischen Gremien regelmäßig vorzulegen, um kurzfristig unwirksame Maßnahmen zu beenden und neue Maßnahmen aufzulegen.

-     Schließlich sind die konkretisierten, operationalen Ziele werden durch die Benennung realistischer und messbarer Maßnahmen spezifiziert und in der Priorität den folgenden Kategorien zugeordnet:

A = höchste Dringlichkeit - vorrangig und schnellstmöglich zu initialisieren/umzusetzen, da besonders wichtig oder besonders leicht zu realisieren

B = hohe Dringlichkeit - zeitnah und erforderlichenfalls unter Vorbehalt der Haushalts- und Personalsituation zu initialisieren/umzusetzen

C = normale Dringlichkeit - mittelfristig und erforderlichenfalls unter Vorbehalt der Haushalts- und Personalsituation zu initialisieren/umzusetzen  

Zu b)

Kostenansatz

Die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Ausarbeitung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes wurde im Haushalt 2019 bislang nicht veranschlagt. Insofern ist im Haushalt unter Produkt-Nr. 15.571.01 ein entsprechender Haushaltsansatz vorzunehmen. Hier scheint ein Ansatz von 50.000,00 € nach den Erfahrungen mit den bisherigen stadtplanerischen Gutachen auskömmlich und angemessen. Die Gegenfinanzierung ist unter zu Lasten der Haushaltsstelle 54.546.01/3165.785200 (Sanierung Westparkplatz) vorzunehmen.

Wie sich aus den Eingangs genannten Zahlen ergibt, ist ein kurzfristiges Umdenken in der Wirtschaftsförderung dringend erforderlich, damit Gevelsberg nicht endgültig den wirtschaftlichen Anschluss an die Nachbarstädte verliert und die sozioökonomische Misere weiter fortschreitet, dagegen ist der Westparkplatz nicht in einem funktionalen Zustand, der keinen Aufschub der Sanierung und lediglich die Ausbesserung von Schlaglöchern dulden würde, zumindest scheint dies von den Bürgern so gesehen zu werden, die den Parkplatz wochentags zur Gänze nutzen. Insofern ist hier eine Priorisierung von Maßnahmen vorzunehmen, bei der der dringlicheren, der Erstellung eines zukunftsfähigen Wirtschaftsförderungskonzeptes, der Vorzug zu geben ist.

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