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Die FWG/FDP Fraktion stellt gemäß der Geschäftsordnung folgenden Antrag für die Beratungen des Haushaltsplans 2019:

Beschlussvorschlag:

a)   Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gesprächsergebnisse der Stadt mit der Kommunalaufsicht, Bescheide nach dem KAG für Maßnahmen, die im Jahre 2018 und 2019 umgesetzt werden, frühestens ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung zu erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird somit für diese Maßnahmen im Jahr 2019 ausgesetzt.

b)   der Wegfall der Kostenerstattungen in Kostenstelle 54.541.01/3004.688100 wird durch eine entsprechende Verringerung des Kostenansatzes der Haushaltsstelle 54.541.01/3130.785200 Umgestaltung Vendomer Platz gegenfinanziert.

Begründung zur Vorlage:

zu a) Aussetzung der Erhebung

NRW ist mit Rheinland-Pfalz und Bremen das einzige Bundesland, in dem die Kosten von Straßenbaumaßnahmen teilweise von den Anliegern der entsprechenden Straße zu erbringen sind. Dies wird sowohl in weiten Teilen der Bevölkerung als auch quer durch alle Parteien als ungerecht empfunden. Einerseits ist nicht einzusehen, dass gerade bei Hauptstraßen, die von allen Bürgern regelmäßig genutzt werden, die Beiträge nur von den Anwohnern aufgebracht werden, andererseits können die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sein und die Beitragspflichtige dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen. Hier ist eine Steuerfinanzierung, das heißt eine Heranziehung auf breiter Basis die weit gerechtere Lösung.

Die CDU-Mittelstandsvereinigung sowie der Steuerzahlerbund hat die Landesregierung aufgefordert, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen und die Kosten vom Land tragen zu lassen. Auch die SPD-Landtagsfraktion hat am 2. November einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Auch die Landesregierung bereitet eine Initiative vor, mit der das System grundlegend überarbeitet werden soll. Kernpunkt dieser Initiative ist nach jetzigem Stand ein Optionsmodell, nach der den Kommunen die Entscheidung über die Ausgestaltung überlassen werden soll.

Entsprechend haben schon mehrere Kommunen (u.a. Herford und Halle/Westf.) die Erhebung ausgesetzt, in anderen liegen entsprechende Anträge vor (u.a. Arnsberg, Netphen, Sundern und Winterberg).

Auf diese Weise gewinnt sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger Zeit, ohne dass erforderliche Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Bis 2020 sollte die Landesregierung Klarheit geschaffen haben, ob eine neue gesetzliche

Regelung erlassen wird, oder ob es bei der bestehenden Regelung bleibt. Darauf, dass Forderungen der Stadt nicht verjähren, wird geachtet. Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht.

Zu b) Kostenansatz

Mit der Aussetzung der Anliegerbeiträge können im Jahr 2019 Einnahmen in Höhe von 172.739,45 € (Kostenstelle 54.541.01/3004.688100) nicht haushaltswirksam veranschlagt werden. Die Gegenfinanzierung ist zu Lasten der Haushaltsstelle 54.541.01/3130.785200 Ausbau Vendomer Platz vorzunehmen.

Vorliegend handelt es sich lediglich um eine Verschiebung der Einnahmen, die voraussichtlich spätestens 2020 wieder dem Haushalt zufließen, sei es als zusätzliche Steuerzuweisungen oder dadurch, dass, sofern es zu keiner Änderung des KAG kommt, die Beiträge doch eingezogen werden. Auch bei der Gegenfinanzierung handelt es sich also nur um eine Verschiebung der Ausgabe. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Verschiebung alleine eines Periferieprojektes zum Vendomer Platz (Rathausvorplatz oder Parkplatz Großer Markt) sich die veranschlagten Mittel leicht einsparen lassen, so dass die Umgestaltung des eigentlichen Vendomer Platzes hiervon nicht betroffen ist. Es ist auch kein Nachteil darin zu sehen, wenn diese Projekte erst im Jahr 2020 oder 2021 verwirklicht werden.

Dez. 2018

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